Rechnungsberichtigung unabhängig von Verjährung
Die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung kann auch erfolgen, wenn für die ursprüngliche Steuerfestsetzung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Hat ein Unternehmer in einer Rechnung eine zu hohe Umsatzsteuer ausgewiesen (z.B. 20% statt 10%), kann er die Rechnung insofern berichtigen. Die Rechnungsberichtigung muss dem ursprünglichen Rechnungsempfänger nachweislich zugeleitet werden. Dieser Rechnungsempfänger muss den vorgenommenen Vorsteuerabzug – soweit…