Arbeitgeber überlässt Dienstnehmer Pkw
Setzt sich die Entlohnung einer nahestehenden Person sowohl aus Geld- als auch aus Sachleistungen zusammen, ist die fremdübliche Höhe der Sachleistung entscheidend. Die Sachleistung ist mit dem Marktwert und nicht laut Sachbezugswerteverordnung zu bewerten. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Arzt seiner als Ordinationsgehilfin beschäftigten Ehegattin in ihrer Eigenschaft…