Neu: Verjährungsfrist und Zuständigkeitsgrenzen
Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 sieht vor, dass die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen verlängert und der strafbestimmende Wertbetrag für die gerichtliche Zuständigkeit angehoben wird. Werden bestimmte Finanzvergehen wie etwa die Abgabenhinterziehung in qualifizierter Form begangen, liegt Abgabenbetrug vor. Zudem gibt es den Tatbestand des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetruges. Bisher betrug die finanzstrafrechtliche Verjährungsfrist auch bei diesen…